| Bei jedem Unfall ist unverzüglich ein
Arzt aufzusuchen und der Versicherer zu unterrichten. Der Versicherte hat
den Anordnungen des Arztes folge zu leisten und sein Möglichstes zur
Minderung der Unfallfolgen beizutragen.
Die Unfallanzeige ist wahrheitsgemäß zu beantworten und angeforderte
Auskünfte sind unverzüglich zu erteilen.
Der Versicherte ist verpflichtet, sich von einem von der Versicherungsgesellschaft
bestimmten Arzt untersuchen zu lassen.
Ein Unfalltod ist innerhalb von 48 Stunden dem Versicherer anzuzeigen.

weiter Informationen zur Unfallversicherung:
Was leistet eine Unfallversicherung ?
Was ist bei einem Unfall zu tun ?
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